Parteiunabhängige Appenzell Ausserrhoden
Arlette Schläpfer
a. Kantonsrätin
Rietli 1
9411 Schachen b. Reute
Tel. 071 891 57 62
Departement Gesundheit und Soziales
Kasernenstrasse 17
9102 Herisau
9411 Schachen bei Reute, 17. August 2017
Stellungnahme der Parteiunabhängigen Appenzell Ausserrhoden (PU AR) zur Vernehmlassung Gesundheitsgesetz, Teilrevision (ambulante Notfallversorgung)
Geschätzter Herr Regierungsrat
Sehr geehrte Damen und Herren
Wir danken Ihnen für Ihr Schreiben vom 8. Juni 2017 mit der Einladung, zur Revisionsvorlage Stellung zu nehmen. Gerne äussern sich die Parteiunabhängigen Appenzell Ausserrhoden (PU AR) zu dieser Vernehmlassung wie folgt:
Erläuternder Bericht
Der Bericht ist sehr ausführlich und gut strukturiert abgefasst.
Grundsätzliches
5. Reorganisation des ärztlichen Notfalldienstes
Für das Jahr 2017 läuft dazu ein von der Appenzellischen Ärztegesellschaft organisiertes überregionales Pilotprojekt mit Innerrhoden und dem Mittel- und Hinterland. Der Notfalldienst kann von den Hausärzten wahlweise im Spital Herisau in einer hausärztlichen Notfallpraxis (ANOS) von 17h bis 23 Uhr geleistet werden.
Für immobile Patienten wird weiterhin rund um die Uhr ein „Hintergrunddienst“, der auch Hausbesuche abdeckt, betrieben. Darin ist auch der amtsärztliche Dienst beider Kantone AR/AI enthalten.
Für die PU AR ist nicht klar, weshalb die Erfahrungen aus dem auf ein Jahr angesetzten Pilotprojekts nicht abgewartet werden konnten, um in die Teilrevision des bGS einzufliessen
6. Kosten / finanzielle Beteiligung des Gemeinwesens
Zusätzlich zu ANOS und dem Hintergrunddienst wird ein Ärztefon betrieben, woran sich der Kanton mit Fr. 130‘000/Jahr beteiligt. Zusammen mit der angedachten finanziellen Beteiligung am ärztlichen Notfalldienst käme die ärztliche Notfallversorgung pro Einwohner auf Fr. 3.80 zu stehen. Im Kantonsvergleich mit Thur-gau von 1.25 und St. Gallen mit -.40 sind diese Kosten hoch.
Die PU AR verlangen dafür eine Erklärung.
7. Revisionsbedarf
Das im Erläuterungsbericht erwähnte Bundesgerichtsurteil, welches die „Ersatzabgaberegelung dringend notwendig“ mache, datiert von 2011. Die PU AR fragen sich, weshalb die Teilrevision jetzt, ein paar Monate vor Ablauf des Pilotprojekts vollzogen werden soll und wieviel die wohl kurz darauf notwendig werdende Gesetzesrevision nach Analyse des Pilotprojektes pro Einwohner kosten wird.
C. Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen
1. Finanzielle Beteiligungsmöglichkeit
Art. 4 Aufgaben des Kantons
Abs.ater Die PU AR begrüssen, dass eine Rechtsgrundlage geschaffen wird, damit sich der Kanton an den Kosten beteiligen kann. Ob dies beim Notfalldienst, der eine öffentliche Aufgabe ist, mit einer „Kann-Formulierung“ geschehen soll, sind wir geteilter Meinung.
Abs.i neu: fördert im Bereich der spitalexternen Kranken- und Gesundheitspflege und der Alters- und Pflegeheime die Aus-, Fort- und Weiterbildung und unterstützt kantonale Dachorganisationen. …
Die PU AR fordern, dass nach dem Strategiewechsel auch dieser Bereich unterstützt wird.
2. Mitwirkungspflicht / Organisation
Art. 42 Ambulanter Notfalldienst
Die PU AR sind mit der Neufassung grundsätzlich einverstanden.
Dass der Notfall- und Bereitschaftsdienst für Hebammen, Tierärzte und Tierärztinnen und die Gesundheitsversorgung der Tierbestände gut funktioniert, ist erfreulich. In Notsituationen, sehen wir jedoch auch dafür eine gesetzliche Grundlage als opportun.
3. Ersatzabgabe
Art. 42a b) Ersatzabgabe
Abs. 2 Die PU AR befürworten eine pauschale Abgabe, womit eine Offenlegung der Einkommensverhältnisse verhindert wird. Hingegen glauben wir, dass es nicht Sache des Kantons ist, die Höhe der Ersatzabgabe zu bestimmen und den Betrag im Gesetz festzuschreiben.
Abs. 2 c) Ist der Katalog abschliessend, wenn auch „andere triftige Gründe“ geltend gemacht werden können?
Abs. 3 Wie und von wem wird die „zweckgebundene Verwendung für die Kostendeckung“ kontrolliert?
4. Rechtsschutz
Art. 66b Rechtsschutz der Gesundheitsfachpersonen, der Institutionen …
Abs. 4 Die PU AR begrüssen die Klarstellung.
D. Auswirkungen
1. Finanziell
Die PU AR sind der Ansicht, dass die Kosten für die Notfallversorgung im Kantonsvergleich zu hoch sind. Die im Pilotprojekt errechneten Kosten von Fr. 3.80 pro Einwohner könnten sich noch beachtlich erhöhen, wenn Innerrhoden (mit 1/3 beteiligt) aus dem Projekt aussteigt. Das Spital Appenzell arbeitet bekanntlich mit Hochdruck und sehr professionell am Aufbau eines 24-Std. Notfalldienstes.
2. Personell
Dass die wenigen zu erwartenden Rekursfälle durch den Rechtsdienst abgedeckt werden können, wird erwartet.
3. Auf das
Amtsarztwesen
Die amtsärztlichen Leistungen beim Institut für Rechtsmedizin am KS St. Gallen einzukaufen, finden die PU AR nicht opportun.
4. Weiteres Vorgehen
Die erste Lesung im Kantonsrat ist für Oktober 17 geplant
und die zweite im Februar 2018.
Die PU AR finden es nicht zweckmässig die Gesetzesänderungen „durchzuwinken“ ohne die Resultate des Pilotprojektes zu kennen, auf dessen Grundlagen die Berechnungen beruhen. Wir beantragen, den Bericht mit der Evaluation des Pilotprojektes abzuwarten.
Abschliessend möchten wir anregen, dass im ambulanten Notfalldienst auch notfall-spezialisiertes Pflegefachpersonal zum Einsatz kommt, um die Hausärzte zu entlasten.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir danken Ihnen für die wohlwollende Aufnahme unserer Anliegen.
Freundliche Grüsse
Parteiunabhängige Appenzell Ausserrhoden
sig. Arlette Schläpfer, Verantwortliche Vernehmlassungen
Arbeitsgruppe der PU AR: a.KRP Edith Beeler, KR Käthi Nef, a.KR Hans-Peter Ramsauer, a.KR Arlette Schläpfer, KR Alfred Wirz