Parteiunabhängige Appenzell Ausserrhoden

 

Arlette Schläpfer

a. Kantonsrätin

Rietli 1

9411 Schachen b. Reute

Tel.  071 891 57 62                         

arlette.schlaepfer@bluewin.ch

 

 

 

 

Departement Gesundheit und Soziales   
Kasernenstrasse 17   
9102 Herisau

 

 

 

9411 Schachen bei Reute, 17. August 2017

 

 

Stellungnahme der Parteiunabhängigen Appenzell Ausserrhoden (PU AR) zur Vernehmlassung Gesundheitsgesetz, Teilrevision (ambulante Notfallversorgung)

 

 

 

Geschätzter Herr Regierungsrat

Sehr geehrte Damen und Herren

 

Wir danken Ihnen für Ihr Schreiben vom 8. Juni 2017 mit der Einladung, zur Revisions­vorlage Stellung zu neh­men. Gerne äussern sich die Parteiunabhängigen Appenzell Aus­serrhoden (PU AR) zu dieser Vernehm­las­sung  wie folgt:

 

Erläuternder Bericht

Der Bericht ist sehr ausführlich und gut strukturiert abgefasst.

 

Grundsätzliches

5.  Reorganisation des ärztlichen Notfalldienstes

Für das Jahr 2017 läuft dazu ein von der Appenzellischen Ärztegesellschaft organisiertes überregionales Pilotprojekt mit Innerrhoden und dem Mittel- und Hinterland. Der Not­falldienst kann von den Hausärzten wahlweise im Spital Herisau in einer hausärztlichen Notfallpraxis (ANOS) von 17h bis 23 Uhr geleistet wer­den.

 

Für immobile Patienten wird weiterhin rund um die Uhr ein „Hintergrunddienst“, der auch Hausbesuche abdeckt, betrieben. Darin ist auch der amtsärztliche Dienst beider Kantone AR/AI enthalten.

 

Für die PU AR ist nicht klar, weshalb die Erfahrungen aus dem auf ein Jahr angesetzten Pilot­projekts nicht abge­wartet werden konnten, um in die Teilrevision des bGS einzufliessen

 

6.  Kosten / finanzielle Beteiligung des Gemeinwesens

Zusätzlich zu ANOS und dem Hintergrunddienst wird ein Ärztefon betrieben, wo­ran sich der Kanton mit Fr. 130‘000/Jahr beteiligt. Zusammen mit der angedachten finanziellen Beteiligung am ärztlichen Notfalldienst käme die ärztliche Notfallversorgung pro Einwoh­ner auf Fr. 3.80 zu stehen. Im Kantonsvergleich mit Thur-gau von 1.25 und St. Gallen mit -.40 sind diese Kosten hoch.

 

Die PU AR verlan­gen dafür eine Erklärung.

 

7.  Revisionsbedarf

Das im Erläuterungsbericht erwähnte Bundesgerichtsurteil, welches die „Ersatzabgaberegelung drin­gend notwendig“ mache, datiert von 2011. Die PU AR fragen sich, weshalb die Teilrevi­sion jetzt, ein paar Monate vor Ablauf des Pilotprojekts vollzogen werden soll und wieviel die wohl kurz darauf notwendig werdende Gesetzesrevision nach Analyse des Pilotprojektes pro Einwoh­ner kosten wird.

 

C. Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen

1.  Finanzielle Beteiligungsmöglichkeit

Art. 4      Aufgaben des Kantons

Abs.ater  Die PU AR begrüssen, dass eine Rechtsgrundlage geschaffen wird, damit sich der Kanton an den Kos­ten beteiligen kann. Ob dies beim Notfalldienst, der eine öffent­liche Aufgabe ist, mit einer „Kann-Formu­lierung“ geschehen soll, sind wir geteilter Meinung.

Abs.i       neu: fördert im Bereich der spitalexternen Kranken- und Gesundheitspflege und der Alters- und Pflege­heime die Aus-, Fort- und Weiterbildung und unterstützt kanto­nale Dachorganisationen.  …

 

Die PU AR fordern, dass nach dem Strategiewechsel auch dieser Bereich unterstützt wird.

 

2. Mitwirkungspflicht / Organisation

Art. 42    Ambulanter Notfalldienst

 

Die PU AR sind mit der Neufassung grundsätzlich einverstanden.

Dass der Notfall- und Bereitschaftsdienst für Hebammen, Tierärzte und Tierärztin­nen und die Ge­sundheitsversorgung der Tierbestände gut funktioniert, ist erfreu­lich. In Notsituationen,  sehen wir jedoch auch dafür eine gesetzliche Grundlage als op­portun.

 

3. Ersatzabgabe

Art. 42a b) Ersatzabgabe

 

Abs. 2     Die PU AR befürworten eine pauschale Abgabe, womit eine Offenlegung der Ein­kommensverhält­nisse   verhindert wird. Hingegen glauben wir, dass es nicht Sache des Kantons ist, die Höhe der Er­satzabgabe zu bestimmen und den Betrag im Ge­setz festzuschreiben.

Abs. 2     c) Ist der Katalog abschliessend, wenn auch „andere triftige Gründe“ gel­tend gemacht werden können?

Abs. 3     Wie und von wem wird die „zweckgebundene Verwendung für die Kostende­ckung“ kontrolliert?

 

4. Rechtsschutz

Art. 66b Rechtsschutz der Gesundheitsfachpersonen, der Institutionen …

Abs. 4     Die PU AR begrüssen die Klarstellung.

 

D. Auswirkungen

1.  Finanziell

Die PU AR sind der Ansicht, dass die Kosten für die Notfallversorgung im Kantonsvergleich zu hoch sind. Die im Pilotprojekt errechneten Kosten von Fr. 3.80 pro Einwohner könnten sich noch beachtlich erhöhen, wenn Innerrhoden (mit 1/3 beteiligt) aus dem Projekt aus­steigt. Das Spital Appenzell arbeitet bekanntlich mit Hochdruck und sehr professionell am Auf­bau eines 24-Std. Notfalldienstes.

 

2.  Personell

Dass die wenigen zu erwartenden Rekursfälle durch den Rechtsdienst abgedeckt wer­den können, wird erwartet.

 

3.  Auf das Amtsarztwesen           

Die amtsärztlichen Leistungen beim Institut für Rechtsmedizin am KS St. Gallen einzukau­fen, finden die PU AR nicht opportun.

 

4.  Weiteres Vorgehen

     Die erste Lesung im Kantonsrat ist für Oktober 17 geplant und die zweite im Feb­ruar 2018.  

Die PU AR finden es nicht zweckmässig die Gesetzesänderungen „durchzuwinken“ ohne die Resultate des Pilotprojektes zu kennen, auf dessen Grundlagen die Be­rechnungen be­ruhen. Wir beantragen, den Bericht mit der Evaluation des Pilot­projektes abzuwarten.  

 

Abschliessend möchten wir anregen, dass im ambulanten Notfalldienst auch notfall-spezialisiertes Pflegefach­personal zum Einsatz kommt, um die Hausärzte zu entlasten.

 

Sehr geehrte Damen und Herren, wir danken Ihnen für die wohlwollende Aufnahme unserer Anliegen.

 

 

Freundliche Grüsse

Parteiunabhängige Appenzell Ausserrhoden

 

 

sig. Arlette Schläpfer, Verantwortliche Vernehmlassungen

Arbeitsgruppe der PU AR: a.KRP Edith Beeler, KR Käthi Nef, a.KR Hans-Peter Ramsauer, a.KR Arlette Schläpfer, KR Alfred Wirz