Parteiunabhängige AR reichen parlamentarische Initiative zur Schaffung einer Ombudsstelle ein

Mit dem neuen Kantonsratsgesetz besteht die Möglichkeit, mittels einer parlamentarischen Initiative einen Entwurf für den Erlass von Gesetzen einzureichen. Erstmals machen die PU AR von dieser Möglichkeit Gebrauch, um endlich eine Ombudsstelle zu schaffen.

 

Zur Vorgeschichte

Am 11. Juni 2018 hat Kantonsrat Peter Gut eine Motion zur Schaffung einer Ombudsstelle eingereicht, welche von knapp 40 Mitgliedern des Kantonsrates mitunterzeichnet worden ist. An der Kantonsratssitzung vom 29. Oktober 2018 wurde die Motion für erheblich erklärt. Gemäss Kantonsratsgesetz wird der Regierungsrat durch eine erheblich erklärte Motion beauftragt, den Entwurf für eine Änderung der Kantonsverfassung oder für den Erlass oder die Änderung von Gesetzen, kantonsrätlichen Verordnungen und Beschlüssen vorzulegen. 

 

Keine Reaktion des Regierungsrates

Obwohl schon mehr als drei Jahre seit der Erheblicherklärung verstrichen sind, ist der Regierungsrat bis jetzt in dieser Sache nicht aktiv geworden. Vielmehr hat er stets auf die anstehende Totalrevision der Verfassung verwiesen. Bis diese allerdings abgeschlossen sein wird, dürfte es nach aktuellem Zeitplan noch einmal mindestens zwei bis drei Jahre gehen. Dies zeugt von wenig Respekt seitens der Regierung gegenüber dem Willen des Kantonsrates in dieser Angelegenheit.

 

Zweck und Aufgaben der Ombudsstelle

Gemäss eingereichtem Initiativtext soll die Ombudsstelle das Vertrauen zwischen der Bevölkerung und den Trägern öffentlicher Aufgaben stärken, indem sie zwischen Privaten und den Trägern öffentlicher Aufgaben vermittelt. Sie soll die Ratsuchenden in Konfliktsituationen beraten und Auskunft erteilen, Beanstandungen prüfen und Empfehlungen unterbreiten.

Dabei erstreckt sich die Tätigkeit der Ombudsstelle auf Behörden, Organe und Verwaltungsstellen des Kantons und der Gemeinden einschliesslich deren Anstalten, Betriebe und weiteren Organisationen des öffentlichen Rechts. Ebenfalls betroffen sind Private und privatrechtliche Organisationen, soweit sie in Erfüllung kantonaler oder kommunaler Aufgaben hoheitlich handeln.

 

Weiteres Vorgehen

Nachdem die für erheblich erklärte Motion nach Jahren nicht beantwortet ist, muss der Kantonsrat nun innert kurzer Frist und nach Stellungnahme des Regierungsrates entscheiden, ob die parlamentarische Initiative erheblich erklärt werden soll.