Stellungnahme der PU AR zur Vernehmlassung Behindertenintegrationsgesetz (BIG)

Das Gesetz erweist sich als Grundlage, um die soziale Sicherheit von Menschen mit Unterstützungsbedarf zu garantieren. Es entsteht aber der Eindruck, dass hier zwar ein neues Gesetz entstehen soll, dieses dennoch möglichst keine Kostenfolgen auslösen darf. Der vorliegende Entwurf zielt noch zu wenig darauf ab, die Integration oder wünschenswerter die Inklusion von Menschen mit Unterstützungsbedarf im 1. Arbeitsmarkt – vor allem auch mit der Unterstützung der Wirtschaft – nachhaltig zu fördern. So erachten die PU AR den Einbezug von Industrie und Gewerbe und damit auch des Amtes für Wirtschaft als zu wenig ausformuliert sowie für bedarfsorientierte und pragmatische Lösungen zu wenig offen. Auch wenn die Verordnung mit den detaillierteren Bestimmungen erst nach der 1. Lesung im Kantonsrat entsteht, sollte bereits im Gesetz griffiger formuliert werden. 

 

Die PU AR ersuchen den Regierungsrat daher, die Möglichkeit eines ganzheitlichen Gesetzes verstärkt zu prüfen. Denn entgegen dem Namen des neuen Gesetzes werden nicht alle Integrationsmassnahmen für Menschen mit Unterstützungsbedarf abgehandelt. So sind z.B. auch bauliche Massnahmen für Menschen mit Behinderungen eine wichtige Form der Integration. Sie ermöglichen erst ein barrierefreies Erreichen der Arbeitsstelle. 

 

Die PU AR laden den Regierungsrat daher ein, departementsübergreifend Lösungen zu suchen, um alle Lebensthemen zu erfassen. Integration wird nicht mit einem Gesetz erfolgreich, sondern mit einem ganzheitlichen Denken. Ob das BIG seinem Namen gerecht wird, wird dann die Umsetzung im Alltag beweisen müssen.