PU AR zur Vernehmlassung Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmende

Die PU AR nimmt  Ende August 2023 Stellung zur Vernehmlassung betreffend Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmende.

 

Die PU erachten es als richtig, dass der Erlass dieses Normalarbeitsvertrages auf die Ebene einer regierungsrätlichen Verordnung verschoben wird und damit gleichbehandelt wird wie der Normalarbeitsvertrag für die landwirtschaftlichen Angestellten. Aber einmal mehr muss leider eine unglaublich lange Bearbeitungsdauer festgestellt werden.

 

Fragen zur privaten 24-Stunden-Betreuung

Die PU erachten es als richtig und sehr wichtig, dass die ganze Problematik der privaten 24-Stunden-Betreuung ausführlich und klar geregelt wird. Es ist offensichtlich, dass Schlupflöcher geschlossen und Umgehungen soweit wie möglich durch die neuen Bestimmungen verhindert werden sollen. In Anbetracht der wesentlichen Ausweitung des Geltungsbereiches auch auf Betreuungsarbeiten, bitten wir den Regierungsrat zu prüfen, ob nicht auch der Titel der Verordnung entsprechend erweitert werden müsste. Betreuungsaufgaben sind ja nicht per se Hauswirtschaftsarbeiten.

 

Zeitgemässe Löhne?

Die Parteiunabhängigen fragen sich auch, ob die vom Bundesrecht übernommenen Mindestlöhne (Fr. 19.50 für Ungelernte usw.) beim Einbezug der Betreuungsaufgaben noch zeitgemäss sind. In Anbetracht der wohl ohnehin bevorstehenden generellen Diskussion über Mindestlöhne wird aber auf konkrete Anträge verzichtet.

 

Mehr ArbeitnehmerInnen-Freundlichkeit  erwünscht

Die Parteiunabhängigen würden es sehr begrüssen, wenn der Normalarbeitsvertrag, in einem separaten Artikel, mit der zuständigen Anlaufstelle bei Streitigkeiten ergänzt würde. Da im privaten Betreuungsdienst meistens ausländische ArbeitnehmerInnen angestellt werden, welche die deutsche Sprache teils kaum beherrschen, beantragen die PU, den NAV auch in den gängigen Fremdsprachen übersetzt erhältlich zu machen. Ebenso wäre es sehr empfehlenswert, wenn durch die zuständige Amtsstelle geeignete Formulare für die neu erforderliche Arbeits-, Präsenz- und Rufbereitschaftszeit zur Verfügung gestellt würden. Und schliesslich bleibt unklar, wer eigentlich diese doch stark zunehmenden Arbeitsverhältnisse wirklich kontrolliert. Der Verordnungsentwurf schweigt leider dazu.