Die Grundidee mit der klaren Trennung von Ressourcen- und Lastenausgleich gefällt und ist schlüssig. Die Auswirkungen des Finanzausgleichgesetz können für einzelne Gemeinden jedoch existenzbedrohend sein. Die Schaffung von Härtefällen ohne entsprechende Gegenmassnahmen erachten die PU als staatspolitisch problematisch. Ein Sockelbeitrag, eine Härtefallregel oder ein Solidaritätsbeitrag zur Verminderung von problematischen Einzelfällen wäre gezielter und deshalb prüfenswert.
Zweifel an Verfassungsmässigkeit der Vorlage und Widerspruch innerhalb des Gesetzes
Mit der vom Regierungsrat vorgeschlagene Auslegung des Finanzausgleichs mit einer willkürlichen resp. finanzpolitischen Wahl von 80% Ausstattungsquote und die willkürliche resp. finanzpolitische Wahl von 27% Abschöpfungsquote werden die Ziele sowohl in der aktuellen Kantonsverfassung, in der künftigen Kantonsverfassung gemäss Entwurf und sogar im Art. 1 des gleichen Finanzausgleichsgesetzes nicht erreicht.
Höhe des Mittelpunktes der Siedlungsfläche ist problematisch
Die Höhe des Mittelpunktes der Siedlungsfläche scheint durch die geringen Unterschiede nicht zielführend. Speziell im Fall von Hundwil, mit einer Höhenbandbreite von 654-2501 m ü. M, hat dieses System Schwächen und scheint ein wesentlicher Grund für die Benachteiligung zu sein. Das Appenzellerland ist zu Recht stolz auf die touristische Anziehungskraft von Schwägalp und Säntis. Die Gemeinde Hundwil hat hier aber einige Sonderlasten zu tragen. Dies gilt es besser zu berücksichtigen.
Eigenheiten der Streusiedlung
Der Kanton Appenzell Ausserrhoden ist ebenfalls stolz auf die Streusiedlung und die raumplanerischen Besonderheiten des Kantons. Diese müssen aber auch angemessen berücksichtigt werden. Wenn viele Menschen ausserhalb des Siedlungsgebietes leben, bedeutet dies für die Gemeinden finanziellen Zusatzaufwand. Die PU AR ist deshalb skeptisch, ob der vorgeschlagene Parameter Einwohnerzahl-Gemeindefläche mit den vorhandenen Sonderlasten angemessen ausgestaltet ist.
Mangelnde Berücksichtigung der Steuerkraft
Die einzelnen Steuerfüsse und die Steuerkraft werden nicht oder zu wenig berücksichtigt. Diese Werte haben in der Realität aber durchaus Auswirkungen auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinden (Zu- oder Abwanderung) und sollten ebenfalls berücksichtigt werden. Eine erzwungene Steuerfusserhöhung auf über 5 Einheiten lehnen die PU AR ab; faktisch führt dies zu einer Zwangsfusion. Der bisherige Finanzausgleich war mit 8 Beitragszahlenden und 12 Empfängern deutlich ausgeglichener gestaltet. Die Abhängigkeit von Kanton und Teufen kann keine dauerhafte und nachhaltige Lösung sein.
Grundsätzliche Überdenkung der Rollenverteilung Kanton – Gemeinden erwünscht
Um die Unterschiede von Steuerfüssen und Auswirkungen von Spezialereignissen auf einzelne Gemeinden zu minimieren, sind anlässlich einer Überarbeitung des Finanzausgleichgesetzes auch grundsätzlichere Aufgabenverschiebungen denkbar. So könnten Aufgaben wie Volksschule, Fremdplatzierungen resp. KESB-Massnahmen, Pflegefinanzierung, Ergänzungsleistungen oder andere Aufgaben an den Kanton übertragen werden. Damit verbunden wäre eine Senkung der Gemeindesteuern und einer gleichzeitigen Erhöhung der Kantonssteuern. Diese Verschiebung von Steuereinheiten an den Kanton sollte für die Steuerzahlenden möglichst kostenneutral erfolgen und für finanzstarke Gemeinden mit tiefen Steuerfüssen eine kleinere Reduktion, für finanzschwache Gemeinden mit höheren Steuerfüssen eine grössere Reduktion zur Folge haben. Das Ziel einer gewissen Angleichung der Steuerfüsse auf Gemeindeebene wäre damit erreichbar.
Schlussfolgerungen
Der Vorschlag des neuen Finanzhaushaltsgesetzes ist aus Sicht der PU AR zumindest in Teilen schwer nachvollziehbar. Willkürlich scheint die Festsetzung der Parameter resp. die strategische Entscheidung des Regierungsrates, nicht mehr Geld für den Finanzausgleich zur Verfügung zu stellen. Als Konsequent davon könnten auch einige Gemeinden in Schwierigkeiten kommen, was den Zusammenhalt im Kanton auf die Probe stellen würde. Eine Qualität der Appenzellerinnen und Appenzeller war und ist gelebte Solidarität auch mit den Schwächeren. Die PU AR bitten deshalb den Regierungsrat, die gute Basis des Finanzausgleichgesetzes zu nutzen, aber weitere Verbesserungen einfliessen zu lassen.