Der Bundesrat hat in seiner aktuellen Antwort auf eine Anfrage von Nationalrat David Zuberbühler nicht ablehnend Stellung zu einer möglichen Einführung des Präferenzwahlsystem genommen. Für die PU AR heisst das, dass im Rahmen der laufenden Verfassungsrevision diesem Thema besonderes Augenmerk geschenkt wird.
Anfrage von Nationalrat Zuberbühler
Mit dem Titel «Souveränität bei Wahlfragen. Beurteilung des Präferenzwahlverfahrens durch den Bund» hat Nationalrat David Zuberbühler im Mai 2021 eine Anfrage im Nationalrat eingereicht. Darin wollte er vom Bundesrat wissen, ob sich der Bund in der Vergangenheit bereits einmal mit einer Prüfung zur Einführung des Präferenzwahlverfahrens in der Schweiz befasst hat und welche Erkenntnisse gegebenenfalls daraus resultiert haben. Konkret wollte er auch wissen, ob die Einführung eines Präferenzwahlsystems auf kantonaler Ebene nach heutigem Stand bundesrechtskonform wäre und wie der Bundesrat das Präferenzwahlsystem bzw. das System der übertragbaren Einzelstimmgebung (Single Transferable Vote, STV) beurteilt.
Antwort des Bundesrates zeigt möglichen Spielraum auf
Wörtlich heisst es in der bundesrätlichen Antwort: «In der jüngeren Praxis kommt dem Grundsatz der Erfolgswertgleichheit, der sich aus Artikel 34 Absatz 2 und 8 Absatz 1 BV ableitet, eine zentrale Bedeutung zu. Dies führte in verschiedenen Kantonen zu Wahlrechtsreformen. Der Bundesrat schliesst nicht aus, dass das Präferenzwahlsystem der Erfolgswertgleichheit dienen kann.»
Parteiunabhängige sehen eine Chance für den Kanton
Nach Einschätzung der PU AR ist das Präferenzwahlsystem für Appenzell Ausserrhoden ausgezeichnet geeignet. Mit ihm lassen sich die typische appenzellische Wahltradition der Persönlichkeitswahl mit den aktuellen Erfordernissen der Stimmwert- bzw. Erfolgswertgleichheit ideal kombinieren. Die PU AR fordern daher auch den Regierungsrat ausdrücklich auf, sich bereits bei der Diskussion zur Gemeindereform, bei welcher die künftige Festlegung der Wahlkreise eine zentrale Rolle spielt, vertieft mit dem Thema Wahlsystem zu beschäftigen. Ebenso sollte bei den weiteren Arbeiten zur Verfassungsreform auch in dieser Frage mutig vorwärtsgedacht werden. Aktuell besteht die wohl einmalige Gelegenheit, dem Kanton nach einem fortlaufenden Verlust an Traditionen und Institutionen wieder ein identitätsstiftendes Merkmal zu schenken.