Da das Bildungswesen kantonal geregelt ist, besteht unter den Kantonen eine gewisse Konkurrenzsituation bei den Anstellungsbedingungen. Es liegt im Interesse unseres Kantons, auch für junge Lehrkräfte attraktiv zu sein. Die PU AR unterstützen daher die geplante Teilrevision, vermissen aber in den Unterlagen den Hinweis, dass der Anstoss für die Dringlichkeit einer Teilrevision von den betroffenen Schulpräsidien und vom Appenzellischen Lehrerverband gekommen ist.
Ziel der Teilrevision
Nach Einschätzung der PU AR ist der Lohn ein wichtiger Bestandteil der Wettbewerbsfähigkeit. Deshalb wird das Ziel der Teilrevision, die Anhebung der Einstiegslöhne, unterstützt. Es gilt aber auch zu bedenken, dass auch andere Faktoren ausschlaggebend für einen Stellenwahl sind, wie z.B. ein gutes Arbeitsklima, Wertschätzung der geleisteten Arbeit, zusätzliche schulische Fördermassnahmen, gute Erreichbarkeit, Nähe zur Natur und vieles mehr, weshalb diese Kriterien ja auch als Ziele im Regierungsprogramm 2020 bis 2023 enthalten sind.
Handlungsbedarf unbestritten
Um als kantonaler Arbeitgeber attraktiv zu bleiben, besteht bezüglich des Einstiegslohnes nach Einschätzung der PU AR tatsächlich Handlungsbedarf. Deshalb wird die vorgesehene Anpassung als sinnvoll erachtet und es soll damit nicht bis zur Revision des Schulgesetzes gewartet werden. Ein gegenseitiges Hochtreiben der Löhne durch die Kantone sollte allerdings vermieden werden.