Stellungnahme der Parteiunabhängigen Appenzell Ausserrhoden (PU AR) zur Vernehmlassung Gesetz über den Gewässerraum und den Schutz vor Naturereignissen (Mantelerlass)
Förderung der Biodiversität
Die PU begrüssen, dass die Vorlage mit der Erweiterung des Gewässerraums biodiversitätsfördernd ausgestaltet ist. Das Dilemma zwischen landwirtschaftlicher Produktion (Selbstversorgung) und der Biodiversität, bzw. dem Schutz der Gewässer zeigt sich bei diesem Mantelerlass jedoch einmal mehr. Es darf nicht vergessen werden, dass durch neue und bestehende Vorgaben in diesem Bereich immer auch Fruchtfolgeflächen verloren gehen.
Widerspruch zwischen Gesetz und Verordnung
Zwischen Gewässerschutzgesetz und der dazugehörenden Verordnung erkennen die PU einen Widerspruch. Gemäss Vorschlag müssen 280 ha landwirtschaftliche Nutzfläche zwingend extensiv bewirtschaftet werden – dies ist mehr als das Bundesrecht verlangt. Dabei ist zu beachten, dass extensiv genutzter Gewässerraumboden auch im Krisenfall nur schwer wieder als Ackerland oder in sonst intensiv genutztes Land umgenutzt werden kann.
Positiv beurteilen die PU, dass durch den Mantelerlass die noch nicht verabschiedete Bundesgesetzgebung mit der provisorischen Verordnung bereits einbezogen wird. Anzumerken bleibt einmal mehr, dass der kantonale Handlungsspielraum klein ist.
Schutz vor Naturgefahren
Die PU unterstützen ausdrücklich die in Artikel 15a im Bereich IIa. "Schutz vor Naturgefahren" aufgeführten Grundsätze. Die prioritäre Umsetzung von organisatorischen Massnahmen hat sich nach dem Lawinenereignis Schwägalp bewährt und als sehr entscheidend herausgestellt.