Stellungnahme der Parteiunabhängigen Appenzell Ausserrhoden (PU AR) zur Vernehmlassung Kantonales Energiekonzept 2017-2025

 

Parteiunabhängige Appenzell Ausserrhoden

 

 

Arlette Schläpfer
a. Kantonsrätin
Rietli 1
9411 Schachen b. Reute
Tel. 071 891 57 62
arlette.schlaepfer@bluewin.ch

 

 

 

 

Departement Bau und Volkswirtschaft   
Amt für Umwelt   
Kasernenstrasse 17A                          
9102 Herisau

 

 

 

Schachen b. Reute, 10. Februar 2017

 

 

Stellungnahme der Parteiunabhängigen Appenzell Ausserrhoden (PU AR) zur Vernehmlassung
Kantonales Energiekonzept 2017-2025

 

Sehr geehrte Frau Regierungsrätin
Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 23. November 2016 laden Sie alle interessierten Kreise zur Vernehmlassung ein. Gerne nehmen die Parteiunabhängigen Appenzell Ausserrhoden (PU AR) zur Vernehmlassung über das kantonale Energiekonzept 2017-2025 fristgerecht Stellung.

Ausgangslage
Das Energiegesetz von Appenzell Ausserrhoden verpflichtet den Regierungsrat, die kantonale Energiepolitik zu planen. Dafür hat bis anhin das Energiekonzept 2008-2015 gedient, welches durch das vorliegende, den veränderten Rahmenbedingungen angepasste Kantonale Energiekonzept 2017-2025 (Energiekonzept) abgelöst werden soll. Es soll dem Kanton als Richtschnur für die energiepolitische Arbeit der kommenden acht Jahre dienen.
Die Zielsetzungen des Konzepts orientieren sich an der Energiestrategie 2050 des Bundes. Das erste Massnahmenpaket zur Energiestrategie 2050 wurde vom eidgenössischen Parlament am 30. September 2016 verabschiedet.  Nachdem ein überparteiliches Komitee das Referendum dagegen ergriffen hat, kommt es am 21. Mai zur Abstimmung. 
Unabhängig von deren Ausgang weisen die Ziele und Schwerpunkte des Energiekonzepts in die gewünschte Richtung, d.h. Energieverbrauch deutlich senken und Nutzung der erneuerbaren Energien für die Wärme- und Stromproduktion verstärkt ausbauen.  Die Ziele müssten aber je nach Ausgang der Abstimmung zur Umsetzung auf Bundesebene angepasst werden. Es fragt sich daher, ob die Vorlage nicht besser nach der Abstimmung  zur Vernehmlassung hätte vorgelegt werden sollen, um das Ausmass der geforderten Massnahmen besser abschätzen zu können.
Stellungnahme der PU AR zu dem gut strukturierten, ausführlichen Vernehmlassungsentwurf:

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Zusammenfassung

Hier werden die folgenden Hauptziele des Energiekonzeptes genannt:

  1. Reduktion des Gesamtenergieverbrauchs um 25% (Basis 2005)
  2. Reduktion des Stromverbrauchs um 6% (Basis 2005)
  3. Erhalt der Stromproduktion aus Wasserkraft, derzeit 7 Gigawattstunden/J (GWh)
  4. Ausbau der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien (v.a. Sonne, Wind) um 15 GWh auf 32 GWh/J (2015: 17 GWh/J) Die PU AR sind mit diesen Hauptzielen im Prinzip einverstanden und möchten bei den einzelnen vorgestellten Massnahmen ihre Stellungnahme einbringen.

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2.1

Einleitung
Rahmenbedingungen

Die kurz nach der Reaktorkatastrophe in Fukushima vom Bund aufgegleiste Energiestrategie 2050 zeigt in dem zur eidg. Abstimmung stehenden Massnahmenpaket auf, mit welchen Mitteln die 25 Mio. Kilowattstunden (25 TWh) oder 40% des Schweizer Stromverbrauchs nach dem Ausstieg aus der Kernenergie ersetzt, resp. eingespart werden können. Es beinhaltet eine Totalrevision des eidg. Energiegesetzes und eine Neuausrichtung der Schweizer Klima- und Energiepolitik, wobei u.a. das heutige Fördersystem durch ein Klima- und Energielenkungssystem (KELS) ersetzt werden soll. In einem Teilziel des CO2-Gesetzentwurfs werden die Kantone beauftragt, die CO2-Emissionen aus Gebäuden um 51% (Basis 1990) zu senken.
Die Rollenverteilung Bund/Kantone ist in der Bundesverfassung (Art. 89 BV) beschrieben und sieht vor, dass die Kantone in erster Linie für den Gebäudebereich zuständig sind. Die Energiedirektorenkonferenz (EnDK) gibt mit ihren Leitlinien durch strengere Vorschriften vor, dass der Energiebedarf in Gebäuden zu senken sei und die Potenziale der Energieeffizienz durch erneuerbare Energien und Abwärme zu nutzen seien. Seit 1992 bestehen ausserdem gemeinsame Empfehlungen in den Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn).
Die PU AR empfehlen, dass sich auch Ausserrhoden in erster Linie auf den Gebäudebereich konzentriert und an die gemeinsame Energiepolitik der Kantone hält.


2.2

Ausgangslage Appenzell Ausserrhoden

Die Erfolgskontrolle des Energiekonzepts 2008-2015 zeigt erfreuliche Resultate. So konnten die Ziele bei den fossilen Brennstoffen und erneuerbaren Energien übertroffen und beim Stromverbrauch erreicht werden. Einzig das hoch gesteckte Ziel bei der Mobilität wurde verfehlt. Dem soll im vorliegenden Energiekonzept mithilfe des kantonalen Mobilitätsmanagements zum Erfolg verholfen werden. Auch der noch nicht messbaren Wirkung der Vorbildfunktion des Kantons wird im Energiekonzept 2017-2025 Rechnung getragen. Viele Gemeinden erfassen im Rahmen des Energiestadt-, oder Energieregionprozesses den Energieverbrauch der kommunalen Gebäude, dem auch der Kanton folgen will.         Das seit 16 Jahren bestehende Förderprogramm Energie zeitigt eine positive Wirkung, sowohl im Einsparen von fossiler Energie als auch beim Senken der CO2-Emissionen. Zudem hat die regionale Wirtschaft durch die Gebäudesanierungen etc. profitiert. 
Die PU AR nimmt die erfreulichen Ergebnisse gerne zur Kenntnis und hofft, dass das kantonale Mobilitätsmanagement im ÖV-Konzept mit besseren Anschlüssen im Hinter- und Vorderland zum Tragen kommt.


2.3

Handlungsbedarf / Handlungswille

Die PU AR begrüssen die Unterstützung der übergeordneten Ziele des Bundes im Energie- und Klimabereich, erwarten aber, dass der Kanton gemäss seiner Zuständigkeit den Schwerpunkt auf den Gebäudebereich legt.


3

3.1

Energiestatistik und Potenziale
Energiestatistik

Der Gesamtenergieverbrauch ist seit 1991 nur leicht, um 3,5% gestiegen, und der Einsatz von erneuerbaren Energien hat sich vervierfacht. Er beträgt heute 22% des Energiebedarfs. Auch ist der Stromverbrauch in den letzten 5 Jahren nicht mehr gewachsen, was auf effizientere Geräte und Ersatz von Elektroheizungen zurückzuführen ist.


3.2

Potenziale

Unser Kanton hat Potenzial die Wärme- und Stromproduktion aus eigenen erneuerbaren
Energiequellen wie Solarenergie, Windkraft, Wasserkraft, Holz und Umweltwärme zu stärken. Letztere kann durch vermehrten Einsatz von Wärmepumpenheizungen noch mehr gefördert werden.
Die PU AR nehmen die vorgelegten Zahlen erfreut zur Kenntnis und empfehlen, die Förderung im neuen Energiekonzept  vermehrt auf Wind- und Wasserkraft sowie Solarenergie zu legen.


4

Hauptziele (Basisjahr 2005)

Die äusserst ambitiösen Hauptziele orientieren sich an der Energiestrategie 2050, welche noch die Abstimmungshürde schaffen und deren Umsetzung von der Bevölkerung akzeptiert werden muss.


4.1

Hauptziel 1: Gesamtenergieverbrauch senken

Dieser soll bis 2025 um 25% auf 23‘300 kWh pro Person und Jahr gesenkt werden. Seit 2005 ist der Gesamtenergieverbrauch von 31‘100 bereits auf 28‘600 kWh gesunken.


4.2

Hauptziel 2: Stromverbrauch senken

Um 6% soll der Stromverbrauch durch Nutzung der vorhandenen Effizienzpotenziale bis 2025 sinken. Mit 6 % ist das Reduktionsziel eher bescheiden angelegt. Eine Reduktion in diesem Ausmass ergibt sich fast von selbst, wenn man bedenkt, dass die technischen Geräte in den vergangenen Jahren in Sachen Effizienz grosse Fortschritte erzielt haben und die Bevölkerung für das Stromsparen immer stärker sensibilisiert wird.

 


4.3

Hauptziel 3: Stromproduktion aus Wasserkraft erhalten

Da unser Kanton ein sehr geringes Potenzial an Wasserkraft aufweise, hofft man die 2% unseres Strombedarfs oder 6-7 GWh Strom aus Wasserkraft aufrechterhalten zu können. 
Das Potential zur Nutzung der Wasserkraft ist in unserem Kanton ausgeschöpft. Ausser es gäbe
eine Alternative, die maximalen Abflussmengen der Hauptgewässer wirksam abzuzweigen.


4.4

Hauptziel 4: Stromproduktion aus erneuerbaren Energien ausbauen

Das Ziel ist, die „eigene“ Stromproduktion von heute 17 GWh bis 2025 fast zu verdoppeln und mittels Sonne, Wind, evtl. Holz auf 32 GWh oder 10% des gesamten Stromverbrauchs auszubauen. Dazu müssten 3000 Photovoltaikanlagen (PV) à 5 kWp oder 7 grosse Windkraftanlagen (à 2 MV) in Betrieb genommen werden. 
Die PU AR erachten letzteres als unrealistisch, zumal die Zeitspanne für Planung und Projektentwicklung für Windkraftanlagen mit den verlangten Machbarkeitsstudien, UVP, etc. etc. zu kurz angesetzt ist und ausserdem keine Fördermittel für Windkraft vorgesehen sind. Mehr Potenzial hat für uns der Ausbau von PV-Anlagen.


5

Strategien und Massnahmen

Die 6 Schwerpunkte sind in die Abschnitte Ausgangslage, Strategie, Teilziele, Massnahmen und Kosten-/Nutzenabschätzung aufgebaut. Logisch und übersichtlich gegliedert.


5.1

Schwerpunkt: Gebäude

Der Kanton nimmt die ihm vom Bund zugewiesene Zuständigkeit wahr und setzt sich mittels günstigen Rahmenbedingungen für energieeffiziente Gebäude mit erneuerbarer Energieversorgung ein. So sollen Altbauten auch künftig Fördermittel für eine Gebäudesanierung erhalten. Der steigende Anteil an energieeffizienten Wärmepumpenheizungen trägt zur Zielerreichung bei und wird ebenfalls gefördert. Für Neubauten wurden die energetischen Anforderungen verschärft.
Die Mustervorschriften der Kantone (MuKEn2014) sind Bestandteil des Energiegesetzes und beinhalten Empfehlungen für Alt- und Neubauten sowie Stromeffizienz und brauchen nicht weiter verschärft zu werden.
In der Sanierung von Gebäudehüllen und Haustechnikanlagen liegt ein enormes Sparpotential. Energietechnisch soll bei Umbauten das wirtschaftliche und regulatorische Optimum erreicht werden.
Die PU AR begrüssen, dass die Energieförderung mit finanziellen Anreizen weitergeführt wird, wenn damit die grösstmögliche Wirkung erzielt werden kann. Die Raumentwicklung wird im Baugesetz geregelt und braucht nicht ins Energiekonzept  einzufliessen.


5.2

Schwerpunkt: Erneuerbare Energien

Theoretisch könnten 85% des Ausserrhoder-Strombedarfs aus eigener Stromproduktion gedeckt werden, wobei in der Windenergie mit 50 von 193 GWh/Jahr nach der Sonnenenergie das grösste Potenzial liegt.
Der Ausserrhoder Wärmebedarf könnte sogar zu 100% aus eigener erneuerbarer Wärmeenergie gedeckt werden. Hier liegt speziell in der Umweltwärme und der Sonne noch viel ungenutztes Potenzial. Solaranlagen und Wärmepumpenheizungen wurden aktiv gefördert, die finanziellen Anreize aber im Zuge des kantonalen AüP sistiert.

  • Sonnenenergie: Bauliche Einschränkungen sollen minimiert und die Bewilligungspflicht vereinfacht werden. Finanzielle Anreize sollen wieder mittels Kantonsbeiträgen ermöglicht werden. Der Kanton soll in Vorbildfunktion Sonnenenergie auf kantons- und gemeindeeigenen Dachflächen nutzen und/oder diese PV-Anlagenbetreibern zur Verfügung stellen.  Bei den Gebäudesanierungen besteht nebst energietechnischen Verbesserungen durch bessere Isolationen, Einbau von Wärmepumpen usw. vor allem im Bereich Nutzung und Speicherung der Sonnenenergie (thermische und PV-Anlagen) ein grosser Entwicklungs- und Nachholbedarf.
  • Windenergie: Deren Förderung ist im Wesentlichen eine politische Frage bzw. eine Abwägung zwischen Landschaftsschutz und Energiepolitik. Bewilligungsverfahren gilt es zu vereinfachen und realistische Fristen zu setzen. Anreize bezüglich Projektentwicklung in Form einer Anschubfinanzierung gilt es zu prüfen.
  • Wasserkraft: Der Kanton sollte nicht nur die bestehende Nutzung, sondern die zusätzliche Nutzung der Wasserkraft unterstützen und eine spezifische Interessensabwägung zwischen Energiegewinnung und Natur- Umwelt- und Wasserschutz vornehmen. Aber das Zubaupotenzial ist wie im Energiekonzept ausgeführt begrenzt. Diese erneuerbare Energiequelle, die mit hohen Produktionsstunden aufwarten kann, soll gefördert und vom Kanton aktiv unterstützt werden.
  • Umweltwärme: Diese Nutzung durch Wärmepumpenheizungen, die effizient, klimafreundlich und umweltverträglich sind, ist zu begrüssen. Bewilligungsverfahren gilt es auch hier zu vereinfachen.
  • (neu) Abwärmenutzung: ist hingegen noch nicht berücksichtigt. Prozesswärme aus Produktions- und Landwirtschaftsbetrieben soll wo immer möglich genutzt werden. Damit kann das «Abfallprodukt» Wärme ein zweites Mal verwendet werden. Wärmerückgewinnungsanlagen können in gewissen Bereichen zum Standard werden.
  • Speicherung und Energieverbrauch: Hier sollte nicht nur von Stromspeicherung gesprochen werden. Energiespeicher generell sind die Zukunft.

5.3

Schwerpunkt: Stromversorgung

Strategie: Text ergänzen: Er setzt sich für eine sichere und erschwingliche Stromversorgung mit einheitlichen technischen Anschluss- und Einspeisebedingungen unter Anwendung der bestehenden Branchendokumente ein.
Massnahmen: S2 – Anreize für Speicherung ergänzen: Energiespeicherung (nicht nur Strom) und/oder unter Massnahmen von 5.2. aufnehmen.
Kostenprognose: S2 – auch auf Energiespeicherung  ändern
Massnahmen: S4 – Kantonales Stromversorgungsnetz: Text kürzen: … Leistungsauftrag mit den Netzbetreibern formuliert. beispielsweise zwecks einheitlichen Anschluss- bzw. Einspeisevergütungen für Stromverbraucher und Produzenten.
Schweizerische Dokumente für den Anschluss von Verbrauchern und Produktionsanlagen bestehen bereits und müssen auf kantonaler Ebene nicht neu definiert werden.
Massnahmen: S5 – Netzgebiete: Ersatzlos streichen
Mit der Netzzuteilung (Kanton) und den Vorschriften der Eidg. Elektrizitätskommission El-Com (Umsetzung der Stromversorgungsvorschriften) sind die Netzgebiete bereits definiert → Doppelspurigkeiten vermeiden.


5.4

Schwerpunkt: Mobilität

Liegt in der Zuständigkeit des Bundes.
Teilziel: 7% aller PWs sollen durch Förderung bis 2025 mit elektrischem Antrieb ausgestattet sein. Solange der Strom hauptsächlich aus Atomstrom besteht, kann man auf steuerliche Entlastungen für Elektro- und Hybridautos verzichten.
Massnahmen: M2 – Leistungsauftrag : Ersatzlos streichen.
Stromnetzbetreiber sind nicht zuständig Elektrotankstellen zu erstellen und zu betreiben. Dies ist nicht Sache der Kantone und muss auf Bundesebene gelöst werden.


5.5

Schwerpunkt: Prozesse

Massnahmen: P2 – Abwärmenutzung: Potenziale definieren und allf. Nutzungsmöglichkeiten auflisten.


5.6

Schwerpunkt: Querschnittaufgabe

Massnahmen: Q3 – Stromrappen: Ersatzlos streichen.
Dies ist nicht Sache des Kantons und muss auf Bundesebene einheitlich definiert werden. Abgaben und Gebühren dürfen im Energietarif nicht noch mehr steigen, und KMU sind schweizweit gleich zu behandeln (keine Steuervorteile).
Massnahmen: Q4 – Energiedaten: Ersatzlos streichen.
Die Datenerfassung soll einheitlich auf Bundesebene erfolgen. Schon heute werden dieselben Daten in verschiedensten Tools, an verschiedenen Orten, in unterschiedlichen Detailierungsgraden erfasst. Der Kanton kann Daten für seine Erhebungen an zentraler Stelle beim Bund beziehen, und diese halten auch einem überkantonalen Vergleich stand.


6

Umsetzung und Erfolgskontrolle

Der Kanton nutzt die verfügbaren Ressourcen und seinen Handlungsspielraum und ist sich bewusst, dass der Erfolg der Umsetzung stark von der Akzeptanz aller Beteiligten abhängt.


6.1

Rechtliche Grundlagen

Die Überarbeitung des Energiegesetzes mit den strengeren Vorschriften genügt.
Der 2. Abschnitt ist ersatzlos zu streichen.
Ein Stromversorgungsgesetz (StromVG) existiert bereits auf Bundesebene. Davon können einzelne Punkte im kantonalen Energiegesetz aufgeführt werden. Ein zusätzliches  kantonales StromVG wird nicht benötigt.


6.2

Förderung und Finanzplanung

Massnahmen S1: Mittel anstelle von Stromeffizienz, für Energieeffizienz einsetzen
Massnahmen S2: Mittel für Energiespeicher generell anstelle von Stromspeicher einsetzen.
(neu) Massnahmen E4: Zur Erreichung des Ziels, 15% des Strombedarfs mit Windenergie zu decken, auch dafür kantonale Mittel einsetzen. 


6.4

Energiestatistik

Der Ausbau der Stromstatistik ist überflüssig. Für die Energieversorger erfordert dies einen hohen manuellen Aufbereitungsaufwand. Der Kanton kann die gleichen Daten für seine Erhebungen an zentraler Stelle beim Bund beziehen.


Anhang
Die Tabelle, anhand derer das Amt für Umwelt regelmässig den Umsetzungsstand des Energiekonzepts überprüfen soll, ist logisch aufgebaut und soll die Wirkung der Massnahmen messen. 

Schlussbemerkungen
Der Vernehmlassungsentwurf  ist gut strukturiert und klar aufgebaut. Wie vorgängig erwähnt kommt er zu einem ungünstigen Zeitpunkt und orientiert sich an den ambitiösen Zielen der Energiestrategie 2050 des Bundes. Es werden zu viele energiebezogene Daten verlangt, die bereits auf Bundesebene oder durch die Energieversorger geregelt sind. Die Rollenverteilung Bund/Kantone sieht beim Bund die Zuständigkeiten für die Grundsätze der Energiepolitik vor, Vorschriften für Energieverbrauch von Anlagen, Fahrzeugen und Geräten zu erlassen sowie die Entwicklung von Energietechniken etc. zu fördern. Diese Zuständigkeiten sollten beim Bund belassen werden, und der Kanton sollte sich in erster Linie um den Gebäudebereich kümmern.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir danken Ihnen für die wohlwollende Aufnahme unserer Anliegen und die Berücksichtigung unserer Eingaben in der Vorlage zuhanden des Kantonsrats.

 

Freundliche Grüsse
Parteiunabhängige Appenzell Ausserrhoden

 

 

 

sig. Arlette Schläpfer, Verantwortliche Vernehmlassungen

Arbeitsgruppe der PU AR: KR Heinz Mauch, KR Jürg Wickart, a.KR Arlette Schläpfer.

 

Beilage: Fragebogen